Allgemeine Information zur Bachelor-Arbeit
Die Bachelorarbeit ist in einem der beiden Fächer anzufertigen, aus dem nach Maßgabe der Anlage 2 der Prüfungsordnung die Wahlpflichtmodule gewählt wurden.
Zulassungsvoraussetzungen: alle Leistungen des Grundstudiums (Semester 1-4 : 120 ECTS).
Die Dauer der Arbeit ist in der Prüfungsordnung in §14 auf 10 Wochen festgelegt, das entspricht insgesamt ca. 400 Arbeitsstunden. Für die experimentellen Arbeiten ist in der vorlesungsfreien Zeit ca. 6 Wochen (ganztags) und im Semester ca. 8 Wochen (etwas mehr als halbtags) vorgesehen, also ca. 240 Arbeitsstunden.
Der Umfang der schriftlichen Arbeit hängt vom Thema und vom Fach ab, sollte aber weniger als die Masterarbeit sein, die einer Diplomarbeit entspricht.
Der Studierende klärt mit dem Arbeitskreisleiter (Erstgutachter) das Thema und die Arbeitszeit ab. Der Erstgutachter muss dann das Anmeldeformular unterschreiben. Dieses ist im Prüfungssekretariat erhältlich, sobald die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind!
Spätestens mit dem Beginn der Arbeit muss das Anmeldeformular zur Bachelorarbeit im Prüfungssekretariat abgegeben werden!
Die schriftliche Fassung der Arbeit muss spätestens 4 Monate nach der Anmeldung in einfacher Ausfertigung im Prüfungssekretariat abgegeben werden.
Zwei weitere Ausfertigungen sind für die Erst- bzw. Zweitgutachter zu erstellen.
Die Arbeit soll spätestens 1 Monat nach der Abgabe vom Erstgutachter und einem zweiten Prüfer begutachtet und benotet werden.
Erst- und Zweitgutachter müssen dem Prüfungsausschuss angehören.
Informationen zur Bachelor-Arbeit als Download (PDF, 25 KB)
Zusätzliche Regelungen zur Anfertigung externer Bachelorarbeiten
Die Bachelorarbeit kann in einer Einrichtung außerhalb der Departments Chemie bzw. Biochemie der LMU München durchgeführt werden (trifft für In- und Ausland zu).
Hierfür ist ein formloser Antrag zur Anfertigung einer externen Arbeit im Prüfungssekretariat einzureichen, welcher vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses geprüft und beurteilt wird.
Im Antrag muss folgendes genannt werden:
- Themenbereich der Arbeit
- der/die externe Betreuer/in (mit Angaben zur Gastinstitution)
- Unterschrift des offiziellen/externen Betreuers/in (= Prüfungsberechtigter) des Departments der in diesem oder nahem Themenbereich forscht (bedarf vorige Absprache mit dem/der offiziellen Betreuer/in)
Bei Arbeiten in der Industrie ist ein Transcript der Arbeit einzureichen.Zusätzlich ist anzuführen, dass der/die externe Betreuer/in nach der Abgabe der Arbeit ein Gutachten (mit Benotung gemäß dem ECTS-System) erstellt und dieses dem/der offiziellen Betreuer/in des Departments weiterleitet.